- Historische AutoRadios

DAB+ Empfänger mit Freisprecheinrichtung

Digitaler Rundfunk, DAB+ ist der neue UKW-Standard und wird das analoge UKW vermutlich ab 2025(?) ablösen.
Wenn man ein wertvolles Röhren-Autoradio besitzt, das aufgrund des Baujahres weder UKW, noch DAB+ bewsitzt, gibt es derzeit 2 Möglichkeiten der Nachrüstung:

1. UKW- oder DAB+-Ersatz:

Die Röhrenelektronik wird restauriert und statt einer der Röhren wird eine kleine Platine in die Röhrenfassung gesteckt - fertig; Das Radio empfängt nun UKW oder DAB+!

2. Externer DAB-Empfänger:

Als Erweiterung alter, analoger UKW-Radios gibt es ein großes Angebot von externen DAB+-Empfängern. Derzeit verwende ich ein besonders bewährtes und preiswertes Modell, den ALBRECHT DR56+. Dieser wurde von Auto-Bild als Test- und Preis-Leistungs-Sieger unter 8 DAB+ Autoradio-Empfängern ausgezeichnet. Den Test können Sie hier nachlesen. Der DR56+ ist sehr einfach im Auto zu installieren und kinderleicht zu bedienen.

Hier die wichtigsten Eigenschaften:


Für nähere Informationen finden Sie hier die Bedienungsanleitung.


DAB+-Antenne

Normalerweise wird für den DAB+-Receiver ein Antennenplitter eingesetzt. Dieser erhält sein Signal von einer UKW-Stabantenne, verstärkt dieses und trennt es in die beiden Frequenzbereiche für UKW und DAB+ auf.
Bei einigen Oldtimern ist der Einbau einer Stabantenne nicht möglich oder das Signal des Splitters ist zu gering. In diesen Fällen kann eine sog. abgestimmte DAB+-Antenne das Problem lösen.
Bei dieser Antenne handelt es sich um einen sog. λ/4 ("Lambda-Viertel") - Dipol, der in seiner Länge auf den zu empfangenden Frequenzbereich abgestimmt ist. Der Vorteil besteht darin, dass er fast keine Verluste aufweist. Er besteht nur aus einem präparierten Stück Antenennleitung (mit Zuleitung zum Receiver) und ist ca. 70cm lang.
Näheres finden Sie in dieser Montageanleitung.


Zum Handyverbot im Auto

Eine Freisprecheinrichtung kann auch im Oldtimer eine sinnvolle Ergänzung zum Autoradio sein. Gemäß der StVO ist die normale Benutzung des Smartphones nicht erlaubt. Erlaubt hingegen ist die Verwendung einer Freisprechanlage.

Hier ist ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

Delikt: Handy benutzt... Punkte Bußgeld Fahrverbot
...beim Führen eines Fahrzeugs 1 100 € nein
...mit Gefährdung 2 150 € 1 Monat
...mit Sachbeschädigung 2 200 € 1 Monat


Quelle: Bussgeldkatalog.de